Überblick
Um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen in Deutschland (Wachstumschancengesetz) gerecht zu werden, stellen wir unser Rechnungssystem um. Ab dem 1. Januar 2026 werden wir für alle B2B-Transaktionen in Deutschland konforme E-Rechnungen ausstellen. Damit wir Ihnen eine korrekte Rechnung ausstellen können, müssen Geschäftskunden ihre USt-IdNr. angeben.
1. Was ändert sich?
Herkömmliche Papierrechnungen oder einfache PDF-Dateien genügen zukünftig nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen für B2B-Geschäfte in Deutschland.
Ab dem 1. Januar 2026:
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Stellen wir elektronische Rechnungen aus, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen (z. B. Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD).
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Diese Rechnungen enthalten strukturierte XML-Daten, die eine automatische Verarbeitung durch Ihre Buchhaltungssoftware ermöglichen.
2. Handlungsbedarf für Geschäftskunden
Damit Ihre Rechnung ordnungsgemäß ausgestellt wird und Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, benötigen wir Ihre steuerlichen Daten.
⚠️ Wichtig: Angabe der Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.)
Wenn Sie an der Kasse (Checkout) Ihre Rechnungsadresse eingeben, müssen Sie Ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eintragen.
Wo eintragen: Im Feld „Firmeninformationen“ oder „Steuernummer“ innerhalb der Rechnungsadresse.
Format: Beginnt mit „DE“, gefolgt von 9 Ziffern (z. B. DE123456789).
Sollte keine gültige USt-IdNr. hinterlegt sein, wird die Bestellung systemseitig möglicherweise als B2C-Transaktion (Privatkunde) eingestuft. In diesem Fall erhalten Sie unter Umständen keine B2B-konforme E-Rechnung, was zu Problemen bei Ihrer steuerlichen Geltendmachung führen kann.