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Home/Knowledge Base/Bestellung Versand und Rechnung/Wichtige Änderung: Einführung der E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2026

Wichtige Änderung: Einführung der E-Rechnungspflicht ab 1. Januar 2026

0 views 0 Dezember 15, 2025 Updated on December 15, 2025 zhouwei

Überblick

Um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen in Deutschland (Wachstumschancengesetz) gerecht zu werden, stellen wir unser Rechnungssystem um. Ab dem 1. Januar 2026 werden wir für alle B2B-Transaktionen in Deutschland konforme E-Rechnungen ausstellen. Damit wir Ihnen eine korrekte Rechnung ausstellen können, müssen Geschäftskunden ihre USt-IdNr. angeben.


1. Was ändert sich?

Herkömmliche Papierrechnungen oder einfache PDF-Dateien genügen zukünftig nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen für B2B-Geschäfte in Deutschland.

Ab dem 1. Januar 2026:

  • Stellen wir elektronische Rechnungen aus, die der europäischen Norm EN 16931 entsprechen (z. B. Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD).

  • Diese Rechnungen enthalten strukturierte XML-Daten, die eine automatische Verarbeitung durch Ihre Buchhaltungssoftware ermöglichen.

2. Handlungsbedarf für Geschäftskunden

Damit Ihre Rechnung ordnungsgemäß ausgestellt wird und Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, benötigen wir Ihre steuerlichen Daten.

⚠️ Wichtig: Angabe der Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.)

Wenn Sie an der Kasse (Checkout) Ihre Rechnungsadresse eingeben, müssen Sie Ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eintragen.

  • Wo eintragen: Im Feld „Firmeninformationen“ oder „Steuernummer“ innerhalb der Rechnungsadresse.

  • Format: Beginnt mit „DE“, gefolgt von 9 Ziffern (z. B. DE123456789).

Sollte keine gültige USt-IdNr. hinterlegt sein, wird die Bestellung systemseitig möglicherweise als B2C-Transaktion (Privatkunde) eingestuft. In diesem Fall erhalten Sie unter Umständen keine B2B-konforme E-Rechnung, was zu Problemen bei Ihrer steuerlichen Geltendmachung führen kann.

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